Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.11.1998 - (2) 4 Ausl.506/98 (61/98)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19260
OLG Hamm, 03.11.1998 - (2) 4 Ausl.506/98 (61/98) (https://dejure.org/1998,19260)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.1998 - (2) 4 Ausl.506/98 (61/98) (https://dejure.org/1998,19260)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 1998 - (2) 4 Ausl.506/98 (61/98) (https://dejure.org/1998,19260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,19260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Zuständigkeit für den Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls bei Wohnortwechsel des Verfolgten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 16.03.2011 - 1 Ausl 16/11

    Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach tatsächlichen

    Eine einmal begründete Zuständigkeit endet erst mit dem Ende des Auslieferungsverfahrens und wird durch Änderungen im Aufenthalt des Verfolgten nicht berührt (vgl. schon BT-Drs. 9/1338, S. 48; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 14 IRG Rn. 4; OLG Hamm StraFo 1999, 50 (51)).

    Auf die Dauer und den Grund des Aufenthalts des Verfolgten an dem ermittelten Ort kommt es hingegen nicht an (vgl. OLG Hamm, StraFo 1999, 50 (51); NJW 1975, 2154).

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2015 - 1 AK 121/14

    Auslieferungsverfahren: Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des

    Insoweit stellt das Wort "zuerst" in § 14 Abs. 1 IRG Abs. 1 klar, dass sich ein einmal begründeter Gerichtsstand nicht durch erneute Ermittlung des Verfolgten in einem anderen Bezirk ändert (OLG Hamm NJW 1975, 2154; dass. StraFo 1999, 50; OLG Koblenz NStZ 1982, 210; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 14 IRG Rn.4).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2017 - Ausl 301 AR 21/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Örtliche Zuständigkeit bei Festnahme

    Eine einmal begründete Zuständigkeit endet erst mit dem Ende des Auslieferungsverfahrens und wird durch Änderungen im Aufenthalt des Verfolgten nicht berührt (vgl. schon BT-Drs. 9/1338, S. 48; Lagodny in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., § 14 IRG Rn. 4; OLG Hamm StraFo 1999, 50).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2020 - Ausl 301 AR 66/20

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Fortbestehen der örtlichen

    Insoweit stellt das Wort "zuerst" in § 14 Abs. 1 IRG klar, dass sich ein einmal begründeter Gerichtsstand nicht durch erneute Ermittlung des Verfolgten in einem anderen Bezirk ändert (OLG Hamm NJW 1975, 2154; dass. StraFo 1999, 50; OLG Koblenz NStZ 1982, 210; Schierholt in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage 2020, § 14 IRG Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht